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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TeReBe Rechtsanwalts-AG ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit unserer Webseite für alle Menschen zu verbessern — unabhängig von individuellen Einschränkungen oder verwendeten Hilfsmitteln.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für den Webauftritt terebe.de einschließlich der Partnerseiten für Zurich und DA Direkt sowie der Formulare zum Hochladen von Dokumenten.

Konformitätsstatus

Teilweise konform

Technischer Standard

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG); technische Grundlage EN 301 549

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • •Semantisches HTML und ARIA-Attribute
  • •Tastaturnavigation auf allen Seiten
  • •Kontrastprüfung nach WCAG 2.1 AA
  • •Dark Mode mit gleichwertigem Kontrast
  • •Skip-Navigation zum Hauptinhalt
  • •Responsives Design für alle Gerätegrößen

Bekannte Einschränkungen

  • •Einige PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
  • •Ältere Inhalte werden sukzessive überarbeitet

Kontakt bei Barrieren

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Wir bearbeiten Ihre Meldung und geben Ihnen innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung.

Schlichtungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort auf Ihre Meldung nicht zufrieden, können Sie nach § 34 Abs. 1 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantragen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

www.schlichtungsstelle-bgg.de (öffnet in neuem Fenster)

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)

Carl-Miller-Straße 6

39112 Magdeburg

www.mlbf-barrierefrei.de (öffnet in neuem Fenster)

Bewertung

Datum: Oktober 2026

Methode: Selbstbewertung